AGB
GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden AGB sind für alle Lieferungen, Dienstleistungen und Installationen der Robert Meister AG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend „Besteller“ genannt) werden wegbedungen.
GÜLTIGKEIT VON ANGEBOTEN
Angebote sind, sofern nichts anderes angegeben, 3 Monate ab Ausgabedatum gültig.
PREISE
Alle Preisangaben verstehen sich rein netto exkl. MwSt. und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel, Änderung der Rohstoffpreise und Lieferantenaufschläge, wie z.B. Apparateteuerung, bleiben vorbehalten.
LEISTUNGSUMFANG
Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung respektive im Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Tagesregiepreisen zusätzlich verrechnet.
MEHRAUFWAND INFOLGE MANGELNDER KOORDINATION
Bei kurzfristigen Änderungen an Bauprojekten wird dem Endkunden der Mehraufwand verrechnet. Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben, liegt beim Besteller respektive bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat in Rechnung gestellt.
MENGENANGABEN IM ANGEBOT
Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (Stück, Meter, etc.) basieren auf Erfahrungswerten. Das heisst, sie können unter- oder überschritten werden, ohne dass der Besteller Änderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das von der Gesellschaft gemachte Angebot.
LIEFERFRISTEN / LIEFERUNGEN
Angegebene Lieferfristen von Produkten und Materialien sind unverbindliche Richtangaben.
Massgebend sind die Herstellerangaben, welche kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und Materialien erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
KRANZÜGE
Steht auf der Baustelle ein Kran, müssen allfällige Kranzüge für schwere Lasten der Gesellschaft kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Allfällige Kosten werden dem Bauherren weiterverrechnet.
HEBEBÜHNEN / GERÜSTE
Werden Hebebühnen oder Gerüste benötigt, welche nicht in der Offerte oder der Ausschreibung enthalten oder beschrieben sind, werden diese zu Lasten des Bauherrn abgerechnet.
Bauseitig zur Verfügung gestellte Hebebühnen oder Gerüste werden der Gesellschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt.
LIEFERUNG BAUSEITS
Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte Produkte und Materialien, sofern dies vertraglich nicht anders vereinbart wurde.
Der Besteller (Bauherr) ist für die termingerechte Lieferung, für die Vollständigkeit der Lieferung und für deren Zustand und Qualität verantwortlich. Allfällige Rückgaben werden über den Besteller abgewickelt. Ebenfalls liegt die Entsorgung des Verpackungsmaterials beim Bauherrn.
Material, welches zur Ausführung der Montage komplettiert werden muss, wird dem Bauherrn ohne Nachfrage in Rechnung gestellt.
Die Garantieansprüche für das montierte Material unterliegen dem Bauherrn.
Der Besteller ist für die Bereitstellung der Massskizzen und allfälligen Zulassungspapiere (SVGW-Nummer), sowie Montagearbeiten verantwortlich.
Alle Produkte müssen über die gültigen und geltenden Zulassungspapiere (SVGW oder DVGW) verfügen.
Produkte ohne gültige Zulassung werden nicht eingebaut.
TERMINE
Kann der Besteller die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleisten, ist die Gesellschaft ihrerseits von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden.
EIGENTUMSVORBEHALT
Das Eigentum an Produkten und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises auf den Besteller über. Die Gesellschaft ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist.
ABNAHME, PRÜFUNG UND MÄNGELRÜGE
Der Besteller ist verpflichtet, die von der Gesellschaft gelieferten Produkte, Materialien und Installationen sofort nach Erhalt oder Abholung bzw. nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Die sofortige Rügepflicht gilt auch für alle Dienstleistungen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind sofort nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert.
Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessener Zeit durch die Gesellschaft.
EIGENTUMS- UND IMMATERIALGÜTERRECHT
Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen von der Gesellschaft erstellten Offerten, Dokumentationen, Projekten, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen bleibt bei der Gesellschaft. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht werden. Im Übertretungsfall ist die Gesellschaft berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 12% der Offertsumme einzufordern.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage rein netto ab Rechnungsdatum. Gerät der Besteller in Verzug, so hat die Gesellschaft Anspruch auf 5% Verzugszins sowie Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten. Die Mahngebühr beträgt CHF 25.00 ab der zweiten Mahnung. Weiter ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne Mitteilung einzustellen. Ist der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so hat die Gesellschaft schliesslich das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.
HAFTUNG
Die Gesellschaft haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet die Gesellschaft nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Schliesslich haftet die Gesellschaft auch nicht für Schäden, entstanden aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel etc.
DIEBSTAHL
Nutzen und Gefahr von Produkten und Materialien gehen mit dem Einbau oder der Montage auf den Besteller über. Die Gesellschaft haftet nicht für montiertes oder eingebautes Material, welches von Dritten entwendet wird. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten sind vom Besteller zu tragen.
GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme oder Ende der Auftragserfüllung. Für Produkte- und Materiallieferungen gelten die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Besteller. Die Produktehaftung von Lieferprodukten unserer Lieferanten, wird durch die Gesellschaft erst nach Rücksprache mit den Lieferanten/Produzenten übernommen.
DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, ist die Gesellschaft berechtigt, den Besteller als Referenz gegenüber potentiellen Kunden zu verwenden. Dokumentationen und Bilder der ausgeführten Arbeit dürfen für Publikationen und zu Werbezwecken verwendet werden, ohne Erwähnung der Namen.
GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und dem Besteller werden von den ordentlichen Gerichten beurteilt. Der Gerichtsstand ist Schaffhausen. Die Gesellschaft behält sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des Bestellers geltend zu machen
GELTENDE REGIETARIFE
Meister mit eidg. Diplom | 130.- chf/h |
Chefmonteur mit eidg. Diplom | 120.- chf/h |
Polier | 120.- chf/h |
Servicemonteur | 118.- chf/h |
A-Monteur | 110.- chf/h |
B-Monteur | 100.- chf/h |
Lehrling 1. Lehrjahr | 36.- chf/h |
Lehrling 2. Lehrjahr | 42.- chf/h |
Lehrling 3. Lehrjahr | 48.- chf/h |
Lehrling 4. Lehrjahr | 52.- chf/h |
Service Kundenwagen Tages-PI | 18.- chf/h |
Service Kundenwagen inkl. RF | 37.- chf/h |
GELTENDE PICKETTTARIFE
Pickettzuschlag (ausserhalb Arbeitszeiten) | 82.50 CHF |
25% Zuschlag gemäss GAV | 135.70 CHF/h |
50% Zuschlag gemäss GAV | 153.40 CHF/h |
100% Zuschlag gemäss GAV | 194.70 CHF/h |
Die Geschäftsleitung
Robert Meister AG
Schaffhausen, 01.01.2024